Reiseausweise: Biometrischer Pass 2010 / Identitätskarte
Mit der Einführung vom biometrischen Pass 10 sind nun alle Pässe und auch der provisorischer Pass, direkt beim Passbüro des Kantons Schwyz zu beantragen. Weitere Angaben sind unter
www.sz.ch/passbuero oder beim Amt für Migration, Tel. 041 / 819 21 05 erhältlich.
Die Identiätskarte ist weiterhin auf der Gemeinde zu beantragen.
Zur persönlichen Vorsprache am Schalter sind die zu ersetzenden Ausweise mitzubringen. Bei Verlust eines Ausweises ist eine Verlustanzeige einer schweizerischen Polizeistelle abzugeben.
Gebühren:
Pass: CHF 65.00 (Kinder) CHF 145.00 (Erwachsene)
ID: CHF 35.00 (Kinder) CHF 70.00 (Erwachsene)
Kombi (Pass + ID) CHF 78.00 (Kinder) CHF 158.00 (Erwachsene)
Behördenverzeichnis 2010 - 2012
Das
Behördenverzeichnis 2010 - 2012 können Sie hier herunterladen.


Info Winterdienst 2011/2012
- Anprechpartner bei Fragen zum Winterdienst und zum Unterhalt der
Gemeindestrassen sind:
- Präsident Strassenkommission GR Urs Reichmuth 079 / 344 26 35
- Heinz Reusser, technischer Angestellter 079 / 962 94 96
- Der Winterdienst auf den Gemeindestrasse wird in erster Priorität ausgeführt. Naturgemäss können nicht alle Strassen- und Trottoirflächen zeigleich geräumt und gesalzen sein. Das Verständnis der Einwohner und Gäste wird sehr geschätzt.
- Winterdienst der Gemeinde bei Privaten. Die Gemeinde verfügt nur über sehr beschränkte personelle und maschninelle Möglichkeiten. Winterdienst-Arbeiten für Private können im Grundsatz nicht ausgeführt werden. Die privaten Strassen- und Hauseigentümer werden ersucht, die Schneeräumung selber zu organiesieren. Bitte auch rechtzeitig Streusalz und Anti-Gliss einlagern.
Streusalz kann bei Heinz Reusser (079 962 94 96) gegen Voranmeldung bezogen werden. Die Salzbezüge sind bei Abholung bar zu bezahlen. (CHF 22.00 je Sack zu 50 Kg).
Eine Einsatzstunde des Gemeindejeep mit Schneepflug oder Salzstreuer kostet CHF 144.00. Streusalz und Anti-Gliss werden separat verrechnet.
- Nebst Streusalz wird auch Anti-Gliss verkauft. Mit dieser Menge kann eine Fläche von 375 m² bestreut werden. Anti-Gliss ist frei von Chemikalien und Salz und ganz umweltfreundlich. Preis je Sack: CHF 17.00.
- Zweck der Schneeräumung. Mit der Schneeräumung wird bezweckt den Fussgängern und Fahrzeuglenkern ein möglichst unbeschwertes Zirkulieren zu ermöglichen. Auf bereits geräumte Fahbarnflächen ist daher kein Schnee und Eis zu werfen (Glatteisbilgung während der Nacht).
- Winterdienst von Privatstrassen. Zur Vermeidung von Schäden an den Schneeräum-Fahrzeugen haben die Verantwortlichen aller Strassen vor dem ersten Schneefall alle Hindernisse mit gut sichtbaren Markierunsstangen zu kennzeichnen. Baumäste sind zurückzuschneiden. Über den Fahrbahnen auf eine lichte Höhe von 4.50 Metern und über Trottoirs auf eine lichte Höhe von 3.00 Metern.
Informationen der Gemeindekasse
Steuerfusstabelle 2012
Berechung der Kultussteuerfüsse für jur. Personen pro 2012 und
Details zu den Steuerfüsse je Gemeinwesen