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Mangel an Geistlichen

Der Mangel an Geistlichen machte aber die Besetzung der Pfründe oft unmöglich. Deshalb schlossen die Bergleute am Iberg mit der Kirchengemeinde in Schwyz am 24. Juni 1493 folgendes Convenium: Wenn die Iberger nicht innert Jahresfrist einen eigenen Geistlichen erhalten können, bezahlen sie jährlich an die Freitagsmesse in der Pfarrkirche zu Schwyz und an die dortige Kaplaneipfründe 23 Pfund Gelds und lassen mit 30 Gld. und 20 Pfd. die Altartafel auf dem St. Johannesaltar machen.

Hierfür haben sie mit den Kirchenvögten zu Schwyz das Recht, den Kaplan zu wählen und ihn während des Jahres zu berufen, "wenn sy gern wellent und sy das Notdürftig dunket". Die Anstellung eines eigenen Priesters in Iberg wird ihnen vorbehalten und sollen ihnen alsdann die Kapitalien wieder zugestellt werden.

Die Pfarrei Iberg wurde also in geistlichen Dingen durch die Kapläne von Schwyz aus versehen. Der Rat wählte den Kirchenvogt, der über seine Verwaltung ihm Rechnung abzulegen hatte. So verblieb Iberg mehr als 200 Jahre lang unter der Vormundschaft von Schwyz. Von 1600 an wählten zwar die Kirchengenossen einzelne Geistliche selbst, doch wurde ihnen später dieses Recht bestritten und ihnen erst im Jahre 1657 das Recht der freien Pfarrwahl wieder zuerkannt.

Den Kirchenvogt aber konnten die Iberger erst von 1730 an selber wählen. Die Erinnerung an die ehemalige Pfarrei Iberg von 1481 erhielt sich aber beim Volke stets wach und so entstand nach und nach die Sage über das hohe Alter der Pfarrei. Noch heute behauptet Iberg als "älteste Pfarrei" beim jährlichen Bittgang nach Einsiedeln den Vorrang.