Virtuelles Rathaus

Hier finden Sie Informationen zu Anliegen, Lebenslagen, Organisationstruktur und Mitarbeiter der Gemeinde, sowie Formulare, Gesuche, Ausweise usw. zum herunterladen oder bestellen.

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Reiseausweise: Biometrischer Pass 2010 / Identitätskarte

Mit der Einführung vom biometrischen Pass 10 sind nun alle Pässe und auch der provisorischer Pass, direkt beim Passbüro des Kantons Schwyz zu beantragen. Weitere Angaben sind unter www.sz.ch/passbuero oder beim Amt für Migration, Tel. 041 / 819 21 05 erhältlich. 

Die Identiätskarte ist weiterhin auf der Gemeinde zu beantragen.

Zur persönlichen Vorsprache am Schalter sind die zu ersetzenden Ausweise mitzubringen. Bei Verlust eines Ausweises ist eine Verlustanzeige einer schweizerischen Polizeistelle abzugeben.

Gebühren: 

Pass:                      CHF 65.00 (Kinder)  CHF 145.00 (Erwachsene)
ID:                          CHF 35.00 (Kinder)  CHF   70.00 (Erwachsene)
Kombi (Pass + ID)   CHF 78.00 (Kinder)  CHF 158.00 (Erwachsene)                             

  
 

Gemeindebeitag für Instandstellung privater Strassen

Gesuche sind bis zum 1. September zuhanden des Voranschlages des Folgejahres einzureichen. Gesuche sind zu dokumentieren mit aktuellen Unternehmerofferten aus Arbeitsausschreibungen; Baubeschlüssen der Genossenschaften, Gemeinschaften oder Vereinen; Angabe der Instand zu stellenden Belagsfläche im aktuellen Geometerplan (Strassenreglement Art. 10).

Behördenverzeichnis 2010 - 2012

Das Leitet Herunterladen der Datei einBehördenverzeichnis 2010 - 2012 können Sie hier herunterladen.

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Mitteilung der Gemeindekasse

Die Rechnungen für die Liegenschaftskosten enthalten den Feuerwehr-Beitrag für Liegenschaften, die Kosten der Abwasser- + Abfallbeseitigung. Die Berechnungsgrundlagen dieser drei Dienstleistungen der Gemeinde werden jährlich mit dem Voranschlag verabschiedet und in alle Haushalte verteilt. Auf nicht termingerecht bezahlte Rechnungen ist ein Verzugszins von 3,5 % geschuldet. Bei Betreibungen fallen nebst den Kosten des Betreibungsamtes als Parteientschädigung/ Inkassogebühren bis Fr 300.- an.