Virtuelles Rathaus
Hier finden Sie Informationen zu Anliegen, Lebenslagen, Organisationstruktur und Mitarbeiter der Gemeinde, sowie Formulare, Gesuche, Ausweise usw. zum herunterladen oder bestellen.
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Info Winterdienst 2009 / 2010
- Ansprechpartner bei Fragen zum Winterdienst und Unterhalt der Gemeindestrasse sind Urs Reichmuth, Präsident Strassenkommission
(Tel. 079 / 344 26 35) und Heinz Reusser (Tel. 079 / 637 62 15) - Winterdienst auf Gemeindestrassen wird in erster Priorität ausgeführt. Naturgemäss können nicht alle Strassen- und Trottoirflächen zeitgleich geräumt und gesalzen sein. Das Verständnis von Gästen und Bevölkerung wird sehr geschätzt.
- Winterdienst der Gemeinde bei Privaten. Die Gemeinde verfügt nur über sehr beschränkte personelle und maschinelle Möglichkeiten. Winterdienstarbeiten für Private können im Grundsatz nicht ausgeführt werden. Die privaten Strassen- und Hauseigentümer werden ersucht, die Schneeräumung selber zu organisieren. Dies gilt auch für das rechtzeitige Lagern und Verteilen von Streusalz oder Anti-Gliss. Streusalz kann gegen Voranmeldung bei Heinz Reusser (Tel. 079 / 637 62 15) bezogen werden. Die Salzbezüge sind bei Abholung bar zu zahlen (Fr. 22.-- je Sack zu 50 Kg). Eine Einsatzstunde des Gemeindejeep mit Schneepflug oder Salzstreuer kostet Fr. 120.--, Streusalz wird separat verrechnet.
- Interessant für Hauseigentümer und Mieter.
Nebst Streusalz wird Anti Gliss in 25 lt-Säcken verkauft. Mit dieser Menge kann eine Fläche von 375 m² bestreut werden. Anti Gliss ist frei von Chemikalien und Salz und dadurch total umweltfreundlich.
Preis je Sack Fr. 15.--. - Zweck der Schneeräumung. Mit der Schneeräumung wird bezweckt den Fussgängern und Fahrzeuglenkern ein möglichst unbeschwertes Zirkulieren zu ermöglichen. Auf bereits geräumte Fahrbahnflächen ist kein Schnee und Eis von Privatliegenschaften zu werfen (Glatteisbildung während der Nacht).
- Winterdienst Privatstrassen. Zur Vermeidung von Schäden an den Schneeräum-Fahrzeugen haben die Verantwortlichen aller Strassen vor dem ersten Schneefall alle Hindernisse mit gut sichtbaren Markierungsstangen zu kennzeichnen. Baumäste sind zurückzuschneiden. Über den Fahrbahnen auf eine lichte Höhe von 4.50 Meter und über Trottoirs auf eine lichte Höhe von 3.00 Metern.
Die Maschineneinsätze unbedingt den Witterungsverhältnissen anpassen, damit die Aufwendungen je Laufmeter Strasse vertretbar bleiben.
Gemeindebeitag für Instandstellung privater Strassen
Gesuche sind bis zum 1. September zuhanden des Voranschlages des Folgejahres einzureichen. Gesuche sind zu dokumentieren mit aktuellen Unternehmerofferten aus Arbeitsausschreibungen; Baubeschlüssen der Genossenschaften, Gemeinschaften oder Vereinen; Angabe der Instand zu stellenden Belagsfläche im aktuellen Geometerplan (Strassenreglement Art. 10).
Fristerstreckung für Steuererklärung 2009
Eine Verlägerung der Frist zum Einreichen der Steuererklärung ist bis 31. März 2010 (Poststempel) schriftlich bei der Gemeindekasse, Jessenenstrasse 20, 8843 Oberiberg einzureichen. Das entsprechende Antragsformular liegt jeder Steuererklärung bei.
Sie können die Verlängerung auch per Email an josy.holdener(at)oberiberg.ch beantragen.
Bei fristgerechter Einreichung wird dem Gesuch um Fristverlängerung entsprochen. Auf eine schriftliche Bestätigung wird aus Kostengründen verzichtet.
Steuerpflichtige mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Schwyz legen bitte eine Kopie der Fristverlängerungen ihres Wohnsitzkantons oder Wohnsitzgemeinde bei.
Falls Sie Aussicht auf Krankenkassen-Prämienverbilligung haben, ist es für Sie vorteilhafter, die Steuererklärung sofort einzureichen.
Prämienverbilligung KVG 2010
Gesuche um Prämienverbilligung sind bis zum 30. April 2010 direkt an die Ausgleichskasse Schwyz, Postfach 53, 6431 Schwyz einzureichen. Antragsformulare können unter www.aksz.ch bezogen werden.

